Erfolgreiches 3. Hamburger Symposiums zur Reform der Juristenausbildung
Am 22. November 2008 luden der Hamburgische Anwaltverein (HAV) und die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ)-Hamburg erneut zum nunmehr dritten Symposium zur Juristenausbildung nach Hamburg ein. Unter dem Titel „Bachelor, Staatsexamen und Referendariat in der deutschen Juristenausbildung“ unterzogen über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Anwaltschaft, Justiz, Prüfungsämtern sowie juristischen Fakultäten in intensiven Diskussionen das Hamburger Modell für eine Neugestaltung der Juristenausbildung einem theoretischen Test.
Das Hamburger Modell war vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Diskussionen der ersten beiden Symposien unter anderem von Gerd Uecker, Vorsitzender des Hamburgischen Anwaltvereins, dem Präsidenten der Hanseatischen Notarkammer Heiko Zier und Friedrich-Joachim Mehmel, Vorsitzender der AsJ-Hamburg im Januar diesen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Grundlage der Diskussion auf dem Symposium am Wochenende war ein von einer hochkarätig besetzten Expertengruppe aus den unterschiedlichen juristischen Berufsgruppen und Ausbildung ein zur Konkretisierung der verschiedenen Elemente des Hamburger Modells entwickeltes Arbeitspapier.
Zur Begrüßung stellte der HAV-Vorsitzende Gerd Uecker fest: „Die Zeit für eine Entscheidung für die Bachelor- und Masterstruktur für die deutsche Juristenausbildung ist gekommen“. In seinem anschließenden Grußwort forderte Prof. Dr. Wolfgang Ewer (Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins) eine vierjährige Universitätsausbildung unter deutlicher Entschlackung der Lehr- und Prüfungsinhalte. Ein Staatsexamen als Zugangsvoraussetzung für die reglementierten juristischen Berufe sei für eine Qualitätssicherung dieser Berufe unabdingbar, so Ewer weiter. Daran anknüpfend mahnte der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer in seinem Grußwort, dass Ziel aller Reformen eine Verbesserung und keine Verschlechterung der Juristenausbildung sein solle. Gleichzeitig forderte auch er, das Staatsexamen als Eingangsprüfung für die Referendarausbildung beizubehalten.
Im Anschluss an den Einleitungsvortrag von Friedrich-Joachim Mehmel wurden in mehreren Workshops vor dem Hintergrund der vorgestellten Ausgestaltung das Hamburger Modell einer intensiven, kritischen Diskussion unterzogen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen bestätigen im Wesentlichen die zentralen Eckpunkten das Hamburger Modell, zeigten aber auch weiteren Diskussions- und Konkretisierungsbedarf: Weit überwiegende Einigkeit bestand darin, dass der Bachelor, jedenfalls solange nicht die Ausbildung auf Trimester umgestellt wird, vier Jahre dauern muss, das Staatsexamen als Aufnahmeprüfung für das Referendariat auszugestalten und dass das Zweite Staatsexamen in der derzeitigen Form abzulehnen ist. Weiterer Überarbeitungs- und Diskussionsbedarf wurde unter anderem gesehen in der Frage der Ausgestaltung der Vorbereitung für das als Aufnahmeprüfung ausgestaltete Staatsexamen im Rahmen der universitären Ausbildung, die konkrete Ausgestaltung des Staatsexamens wie auch die Notengrenze für die Aufnahme ins Referendariat und die Frage möglicher Leistungskontrollen während des Referendariates und einer möglichen mündlichen Abschlussprüfung.
In seinem Schlussplädoyer hob Mehmel hervor: „Es hat sich heute wieder gezeigt, dass die Stärke des Hamburger Modells gegenüber den rechtspolitischen Modellen aus Nordrhein Westfalen oder Baden- Württemberg darin liegt, dass es nach ausführlichen Diskussion auf den Symposien berufsübergreifend aus praktischer Sicht unter Einbeziehung der unterschiedlichen Interessen an einer Reform der Juristenausbildung, unter Einbeziehung auch von Kritikern an dem Umstellungsprozess auf den Bachelor entwickelt worden ist.“
Claudia Leicht, Geschäftsführerin des Hamburger Anwaltvereins, stellte zum Schluss fest: „Es war eine gelungene und erfolgreiche Veranstaltung, die uns in unseren Ideen und Vorstellungen bestärkt hat.“




