Abkehr von der Generalistenausbildung?
Nicht mit der Frage der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen beschäftigt sich das im Oktober 2006 vorgestellte Modell des Deutschen Anwaltvereins: Es verabschiedet sich nach Abschluss des gemeinsamen Studiums vom klassischen Bild des deutschen Einheitsjuristen und ersetzt Referendariat und zweites Staatsexamen durch eine Spartenausbildung beim Ausbildungsanwalt und ein staatliches Anwaltsexamen. Ähnliches soll für die Justiz und die Verwaltung gelten. Damit soll die Anzahl der Anwälte drastisch reduziert und ihre Qualität dennoch gesteigert werden, da nur noch Anwalt werden darf, wer einen Ausbildungsvertrag bei einem seit mindestens fünf Jahren praktizierenden Kollegen vorweisen kann.
Dokumente und Links zum Thema
- Entwurf eines Bundesrechtsanwaltsausbildungsgesetzes des Deutschen Anwaltvereins
- Kurzfassung der Vorschläge des DAV
- Juristenausbildung 2006 - nur Qualität sichert den Anwaltsberuf von Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, im Anwaltsblatt 2006, 1 (ca. 2 MB)




