Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen Hamburgischer Anwaltverein

Reform der
Juristenausbildung

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Kooperationspartner des Symposiums sind

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Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

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Bachelor/Master und Staatsprüfung für reglementierte Berufe?

Die Vorschläge des angehenden Hamburgischen Notars Jeep sehen eine vollständige Umstellung der Hochschulausbildung auf die Bachelor-Master-Struktur vor. Für den Zugang zum Staatsdienst und zur Rechtsanwaltschaft soll eine Staatsprüfung hinzutreten, die unmittelbar nach Erlangung des Bachelorgrades abgelegt werden können soll.

Bereits auf dem Deutschen Anwaltstag im Sommer 2005 hat Jeep das 4-Stufen-Modell einer integrierten Bachelor-Master-Staatsexamens-Ausbildung vorgestellt: Es sieht ein vierjähriges Jura-Studium für alle Studierenden vor. Studienbegleitende Prüfungen führen zu einem Bachelor-Abschluss. Wer Anwalt, Richter, Notar, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter werden will, muss zusätzlich das Staatsexamen bestehen, für das ein (in- oder ausländischer) juristischer Bachelor-Abschluss Voraussetzung ist. Hieran soll soll sich auf dem Weg zum universell einsetzbaren Einheitsjuristen nur noch einjähriges Referendariat anschließen.

Der individuellen Spezialisierung dient nach Bachelor oder Referendariat ein optionales, einjähriges Master-Studium im In- oder Ausland, das die in der jüngsten Reform eingeführten Schwerpunktstudien ersetzt, die derzeit verpflichtend noch vor dem ersten Staatsexamen gelehrt und geprüft werden.

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