Bachelor/Master und Staatsprüfung für reglementierte Berufe?
Bereits auf dem Deutschen Anwaltstag im Sommer 2005 hat Jeep das 4-Stufen-Modell einer integrierten Bachelor-Master-Staatsexamens-Ausbildung vorgestellt: Es sieht ein vierjähriges Jura-Studium für alle Studierenden vor. Studienbegleitende Prüfungen führen zu einem Bachelor-Abschluss. Wer Anwalt, Richter, Notar, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter werden will, muss zusätzlich das Staatsexamen bestehen, für das ein (in- oder ausländischer) juristischer Bachelor-Abschluss Voraussetzung ist. Hieran soll soll sich auf dem Weg zum universell einsetzbaren Einheitsjuristen nur noch einjähriges Referendariat anschließen.
Der individuellen Spezialisierung dient nach Bachelor oder Referendariat ein optionales, einjähriges Master-Studium im In- oder Ausland, das die in der jüngsten Reform eingeführten Schwerpunktstudien ersetzt, die derzeit verpflichtend noch vor dem ersten Staatsexamen gelehrt und geprüft werden.
Dokumente und Links zum Thema
- Das 4-Stufen-Modell für eine bessere Juristenausbildung von Jens Jeep (Stand: Mai 2007)
- Mit Bachelor, Master und Staatsexamen zu einer besseren Juristenausbildung. Reformvorschlag zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in den Rechtswissenschaften von Jens Jeep (Februar 2006)
- Mehr Wissenschaft, nicht weniger: Wie Bachelor und Master die deutsche Juristenausbildung verbessern von Jens Jeep, in: DRiZ 2006, 14
- Die Seite von Jens Jeep: http://www.neue-juristenausbildung.de/




