Das "3+2-Modell" des nordrhein-westfälischen Justizministeriums
Alle deutschen Juristen sollten ein Bachelor-Studium absolvieren, das jedoch nur drei und nicht vier Jahre dauern dürfe. 60% der Studierenden würde nach diesem Vorschlag nach drei Jahren mit dem Bachelor aus der juristischen Ausbildung ausscheiden, während die besseren 40% der Absolventen auf dem Weg zum Einheitsjuristen verpflichtend einen zweijährigen "Rechtspflege-Master" mit Spezialisierungspflicht ablegen sollen, an den sich erstes Staatsexamen, ein nur noch einjähriges Referendariat und ein zweites Staatsexamen anschließen.
Dokumente und Links zum Thema
- „Neuregelungen des Rechtsberatungsrechts und Bachelor- und Masterstudiengänge für Juristen“, Vortrag der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter vom 15.09.2006




