Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen Hamburgischer Anwaltverein

Reform der
Juristenausbildung

Gemeinsame Informationsplattform von AsJ und HAV

Kooperationspartner des Symposiums sind

Boston Consulting Group

Hamburgischer Richterverein

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Gesellschaft Hamburger Juristen

Kommunikationsverein Hamburger Juristen

Die diskutierten Modelle einer grundsätzlichen Neugestaltung

Hier finden Sie die wichtigsten Vorschläge für eine grundsätzliche Neugestaltung der Juristenausbildung, orientiert an der Bachelor- und Master-Struktur. Praktische Beispiele für juristische Bachelorstudiengänge finden Sie hier.

1. Das "Alternativ-Modell" des Deutschen Juristenfakultätentages

Die deutschen juristischen Fakultäten begrüßen in ihrem Entschluss vom 26. Mai 2006 die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD vom 11.11.2005, die unter Punkt 2.4. festhält, dass eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf die Juristenausbildung nicht erforderlich ist. Mit Blick auf andere Berufsfelder als die volljuristischen wollen die Fakultäten/Fachbereiche dennoch die Einführung konsekutiver Studienabschlüsse prüfen.

Die Einführung konsekutiver Abschlüsse dürfe die Ausbildung im Studiengang „Erste Juristische Prüfung“ jedoch nicht beeinträchtigen und setze deshalb die Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen sachlichen und personellen Ressourcen voraus. Konkret ist damit gemeint, dass das bisherige Studienmodell zum Volljuristen unverändert bleibt und parallel -- das heißt: alternativ zum klassischen Jurastudium -- Bachelor-Studiengänge eingeführt werden.

2. Das "4-Stufen-Modell" von Dr. Jens Jeep, Notar

Bereits auf dem Deutschen Anwaltstag im Sommer 2005 hat der Hamburgische Notar Jeep das 4-Stufen-Modell einer integrierten Bachelor-Master-Staatsexamens-Ausbildung vorgestellt, das nicht nur den Bologna-Prozess umsetzen, sondern zugleich die "klassischen" Probleme der deutschen Juristenausbildung lösen will: Es sieht ein vierjähriges wissenschaftliches Jura-Studium für alle Studierenden vor, das zu 70% aus juristischen Pflicht- und im übrigen aus freien Wahlkursen aus allen juristischen und nichtjuristischen Fachrichtungen besteht.

Studienbegleitende Prüfungen führen zu einem Bachelor-Abschluss, der das Erste Staatsexamen als Pflichtabschluss für alle Studierenden ersetzt und berufsqualifizierend für jede Tätigkeit mit Ausnahme der reglementierten juristischen Berufe ist. Wer Anwalt/Richter/Notar/Staatsanwalt/Verwaltungsbeamter werden will, muss zusätzlich ein einheitliches, länderübergreifend organisiertes Staatsexamen mit etwa 12 Klausuren bestehen, für das ein (in- oder ausländischer) juristischer Bachelor-Abschluss Voraussetzung ist und in dem neben der Theorie der Praxis (Umgang mit offenen Sachverhalten, Erstellung von Gutachten, Schriftsätzen, Urteilen und Verträgen) auch wissenschaftliche Fähigkeiten (Themenklausuren) geprüft werden. Hieran soll soll sich auf dem Weg zum universell einsetzbaren Einheitsjuristen ein intensives, jedoch nur noch einjähriges Referendariat anschließen, in dem Vollzeit gearbeitet wird. Es ist flexibel und lässt -- je nach persönlicher Berufsplanung des Einzelnen -- auch eine konkret auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit zugeschnittene Ausbildung zu, verpflichtet jedoch nicht zur vorzeitigen Wahl eines der volljuristischen Berufe. Der individuellen Spezialisierung dient nach Bachelor oder Referendariat ein optionales, einjähriges Master-Studium im In- oder Ausland, das die in der jüngsten Reform eingeführten Schwerpunktstudiengänge ersetzt, die derzeit verpflichtend noch vor dem ersten Staatsexamen gelehrt und geprüft werden. Ein weiteres Staatsexamen als dann dritte theoretische Prüfung ist nach diesem Modell nicht mehr erforderlich. Dieses Modell kommt mit erheblich geringeren Kosten als die bestehende Juristenausbildung aus.

3. Das "3+2-Modell" der nordrhein-westfälischen Justizministerin Müller-Piepenkötter

Im September 2006 ist die die erste Justizministerin aus der ablehnenden Front der Länderkollegen ausgebrochen und hat sich dafür ausgesprochen, die Bologna-Erklärung auch im Bereich der deutschen Rechtswissenschaft umzusetzen. Alle deutschen Juristen sollten ein Bachelor-Studium absolvieren, das jedoch nur drei und nicht vier Jahre dauern dürfe, da die Ausbildungs sonst so gut sei, dass die Absolventen in die reglementierten juristischen Berufe drängen könnten. 60% der Studierenden müssten nach diesem Vorschlag nach drei Jahren mit dem Bachelor aus der juristischen Ausbildung ausscheiden, während die besseren 40% der Absolventen auf dem Weg zum Einheitsjuristen verpflichtend einen zweijährigen "Rechtspflege-Master" mit Spezialisierungspflicht ablegen sollen, an den sich erstes Staatsexamen, ein nur noch einjähriges Referendariat und ein zweites Staatsexamen anschließen.

4. Das "Sparten-Modell" des Deutschen Anwaltvereins

Nicht mit der Frage der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen beschäftigt sich das im Oktober 2006 vorgestellte Modell des Deutschen Anwaltvereins: Es verabschiedet sich nach Abschluss des gemeinsamen Studiums vom klassischen Bild des deutschen Einheitsjuristen und ersetzt Referendariat und zweites Staatsexamen durch eine Spartenausbildung beim Ausbildungsanwalt und ein staatliches Anwaltsexamen. Ähnliches soll für die Justiz und die Verwaltung gelten. Damit soll die Anzahl der Anwälte drastisch reduziert und ihre Qualität dennoch gesteigert werden, da nur noch Anwalt werden darf, wer einen Ausbildungsvertrag bei einem seit mindestens fünf Jahren praktizierenden Kollegen vorweisen kann.

5. Die neuen Beschlüsse des Deutschen Anwaltvereins vom 30. April 2008

Der Vorstand des DAV hat in fünf Thesen Stellung genommen zu einer Neustrukturierung der universitären Ausbildung mit einem vierjährigen Bachelor sowie dem Staatsexamen als Aufnahmeprüfung für das Referendariat als Voraussetzung für die reglementierten juristischen Berufe.

6. Der Vorschlag von Baden-Württemberg und Sachsen

Das von Goll entwickelte "Stuttgarter Reformmodell" sieht für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen eine sechs Semester dauernde Grundstudiums-, Praktika- und Vertiefungsphase vor, die mit dem Erwerb eines Bachelorgrades abgeschlossen wird. Damit haben die Studenten zugleich einen ersten Abschluss, der auch Grundlage für Masterstudiengänge verwandter Fachrichtungen sein kann. Daran schließt sich eine weitere Praxisphase sowie eine universitäre Vertiefungs- und Wahlfachphase von insgesamt vier Semestern an. Hier soll der Pflichtstoff bis zum Masterabschluss nochmals vertieft, verfestigt und erweitert werden. Die Masternote der jungen Volljuristen setzt sich aus den Beurteilungen in den Praxisphasen, einer Masterarbeit sowie Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen, die unter staatlicher Beteiligung stattfinden soll, ohne dass der Charakter einer Universitätsprüfung verloren geht. Mit der so gestalteten Universitätsausbildung erwerben die jungen Juristen die einheitliche Befähigung zur Ausübung aller juristischen Berufe. Sie sind jedoch zunächst noch nicht zur selbständigen Berufsausübung berechtigt. Dazu bedarf es einer Berufseinarbeitung, die bereits im späteren Berufsumfeld stattfinden soll.

Die Praxisphase des Masterstudiums und die sich anschließende Berufseinarbeitungszeit würden das bisherige Referendariat ersetzen. Das mache Sinn, weil ein angehender Rechtsanwalt anderen beruflichen Anforderungen ausgesetzt sein wird als ein junger Staatsanwalt oder Richter, auf dessen Tätigkeit das Referendariat momentan noch zugeschnitten ist. Das durch den Wegfall des Referendariats einzusparende Geld könne in die universitäre Ausbildung gesteckt werden und dort der Verbesserung der Qualität zu Gute kommen. Darüber hinaus komme eine staatliche Beteiligung an der Masterausbildung in Betracht.

7. Der Vorschlag von Seewald

8. Der Vorschlag von Schliemann und Konzen

9. Das Hamburger Modell

Mit dem vorliegenden Vorschlag eines Hamburger Modells zur Neugestaltung der Juristenausbildung wollen die acht Hamburger Unterzeichner, unter ihnen der Vorsitzende des Hamburgischen Anwaltverein Gerd Uecker, der Präsident der Hanseatischen Notarkammer Heiko Zier und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen-Hamburg Friedrich-Joachim Mehmel einen Weg zur Reform aufzeigen. Dabei basiert der Vorschlag u.a. auf den Ergebnissen des Ersten und Zweiten Hamburger Symposiums zur Juristenausbildung, die unter Mitwirkung einer Reihe von Kooperationspartnern vom HAV und der AsJ Hamburg veranstaltet wurden. Aus Sicht der Unterzeichner stellt dabei eine wichtige Weichenstellung für ein zukünftiges Modell der Juristenausbildung die Entscheidung dar, den Bachelor als eigenen berufsqualifizierenden Abschluss ohne staatliche Abschlussprüfung auszugestalten und das Staatsexamen als Aufnahmeprüfung für ein anschließendes Referendariat vorzusehen, wie es schon von Dr. Jeep in seinem auf dem ersten Hamburger Symposium vorgestellten sog. Vier-Stufen-Modell in die Diskussion gebracht worden ist.