Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen Hamburgischer Anwaltverein

Reform der
Juristenausbildung

Gemeinsame Informationsplattform von AsJ und HAV

Kooperationspartner des Symposiums sind

Boston Consulting Group

Hamburgischer Richterverein

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Gesellschaft Hamburger Juristen

Kommunikationsverein Hamburger Juristen

Juristenausbildung vor großen Umbruch - Die Umstellung auf Bachelor und Master als Chance begreifen

19.11.2007

Über 130 hochrangige Experten von Hochschulen, Gerichten, Justiz- und Wissenschaftsverwaltungen trafen sich auf Einladung der AsJ-Hamburg und des Hamburgischen Anwaltvereins am vergangenen Sonnabend, dem 17.11.2007, zum Zweiten Hamburger Symposium zur Juristenausbildung. Diskutiert wurde über die Ausgestaltung der Juristenausbildung im Rahmen des Bachelor-Master-Systems.


Blick ins Plenum

Während Prof. Huber, Vorsitzender des Deutschen-Juristenfakultätentages, am Morgen noch die Gefahren einer solchen Umstellung in den Vordergrund stellte, zeigte doch der weitere Verlauf des Symposiums, dass die weit überwiegende Anzahl der Teilnehmer die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen befürwortet.

Dazu der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank: "Wir sehen in der Umstellung die Chance, so wirksam den Mängeln der bisherigen Juristenausbildung begegnen zu können". Verwiesen wurde in der Diskussion darauf, dass es kein Qualitätsbeweis für die bisherige universitäre Juristenausbildung sei, wenn 90 Prozent aller Absolventen zur Examensvorbereitung zum Repetitor gingen.

Ulrike Guckes
Ulrike Guckes, Geschäftsführerin DAV, in der Diskussion

Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Ewer ergänzte, dass das Bachelor-Studium als die grundlegende universitäre Juristenausbildung hierzu stark methodologisch auszurichten und auf die Vermittlung der wesentlichen materiellrechtlichen und dogmatischen Inhalte zu konzentrieren sei. Die große Mehrheit der anwesenden Experten sprach sich für einen Bachelor als eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss sowie ein Staatsexamen als Aufnahmeprüfung in einen Vorbereitungsdienst für die reglementierten juristischen Berufe (Anwalt, Richter, Verwaltung, Notar) aus. Dieser kann dann im Anschluss an das Bachelor-Studium absolviert werden. Einigkeit bestand auch darin, dass in der universitären Ausbildung die Vermittlung methodischen Wissens im Vordergrund zu stehen habe und der bisherige "Fächerkanon" entschlackt werden müsse. "Es geht dabei nicht um die Lösung des häufig problematisierten Masseproblems. Die Reform sollte allen Absolventen dienen und auf einen vielfältigen Arbeitsmarkt vorbereiten," sagte die Geschäftsführerin des Hamburgischen Anwaltvereins, Claudia Leicht, unter großem Beifall.

"Die heutige Diskussion hat bestätigt: Wir stehen vor einem großen Umbruch in der deutschen Juristenausbildung. Deshalb müssen wir uns im Interesse der Qualität der Ausbildung weiter in die Diskussion einmischen", sagte zum Abschluss der Vorsitzende der AsJ, Friedrich-Joachim Mehmel. Eine Fortsetzung des Symposiums ist für das nächstes Jahr geplant.