Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen Hamburgischer Anwaltverein

Reform der
Juristenausbildung

Gemeinsame Informationsplattform von AsJ und HAV

Kooperationspartner des Symposiums sind

Boston Consulting Group

Hamburgischer Richterverein

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Gesellschaft Hamburger Juristen

Kommunikationsverein Hamburger Juristen

Neue Perspektiven der Juristenausbildung in Europa

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft veranstaltet in Kooperation mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 18./19. März 2010 im Deutsche Bank Forum in Berlin eine Tagung "New Perspectives of Legal Education in Europe".

Weitere Informationen zu Programm, Ort und Zeit der Tagung erhalten Sie hier.

Debatte zur Juristenausbildung geht weiter!

Die Debatte um die Juristenausbildung beschäftigt sich nicht nur mit der Strukturfrage (BA-MA-Struktur oder Status Quo), sondern eng verbunden mit der Struktur der Ausbildung ist die Vermittlung von Inhalten. Mit Fragestellungen zur Art und Weise der Vermittlung juristischer Inhalte haben sich bereits die Veranstalter der Symposien zur Juristenausbildung auseinandergesetzt und im Rahmen des Hamburger Modells zur Juristenausbildung über das Verknüpfen von Lehrveranstaltungen, ein methodenorientiertes Vermitteln der Inhalte oder alternative Veranstaltungsformate und Formen der Leistungskontrollen nachgedacht und diskutiert.

Dem hochschuldidaktischen Ansatz geht nun die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg nach und veranstaltet eine Tagung, zu der alle Interessierte und in der Juristenausbildung Aktiven herzlich eingeladen sind.

Gibt es eine juristische Fachdidaktik? Wozu soll das Studium befähigen? Welche Anforderungen sind aus fachdidaktischer Sicht an das Studium der Rechtswissenschaft zu stellen? Diesen und anderen Fragestellungen widmet sich die Tagung

Exzellente Lehre im juristischen Studium:

Auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik

am 24. und 25. März 2010 in Hamburg.

Weitere Informationen zu Ort, Referentinnen und Referenten sowie zur Anmeldung erfahren Sie hier (PDF-Flyer).

Drittes Hamburger Symposium zur Juristenausbildung am Samstag, 22. November 2008 – Das Hamburger Modell im „theoretischen Praxistest“

Plenum

„Eckpunkte des Hamburger Modells bestätigt, weiterer Diskussionsbedarf für die konkrete Ausgestaltung“, so fasste AsJ-Vorsitzender Friedrich-Joachim Mehmel die Ergebnisse des Symposiums am Wochenende zusammen. Kernstück des Modells einer auf das Bachelor-Master-System umgestellten Juristenausbildung sind ein 4-jähriger Bachelor, die Abschaffung des bisherigen Ersten Staatsexamens als Abschlussprüfung, stattdessen das Examen als Eingangsprüfung für das Referendariat für die reglementierten juristischen Berufe (Rechtsanwaltschaft, Justiz, höherer Verwaltungsdienst und Notariat) und die Abschaffung des Zweiten Staatsexamens im Interesse eines intensiveren Referendariats. Lesen ...

Hier zum Download:

Nun wird es darum gehen, die Diskussion auf dem Symposium auszuwerten und in eine mögliche Überarbeitung des Hamburger Modells einfließen zu lassen. Die Ergebnisse werden in nächster Zeit auf dieser Seite veröffentlicht werden. Daneben gilt es, das 4. Hamburger Symposium vorzubereiten.

Juristenausbildung in Deutschland vor großem Umbruch - Hamburger Vorschlag zur Neugestaltung der Juristenausbildung

Hamburg, 10.01.2008 - Mit dem vorliegenden Vorschlag eines Hamburger Modells zur Neugestaltung der Juristenausbildung wollen die acht Hamburger Unterzeichner, unter ihnen der Vorsitzende des Hamburgischen Anwaltverein Gerd Uecker, der Präsident der Hanseatischen Notarkammer Heiko Zier und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen-Hamburg Friedrich-Joachim Mehmel einen Weg zur Reform aufzeigen. Dabei basiert der Vorschlag u.a. auf den Ergebnissen des Ersten und Zweiten Hamburger Symposiums zur Juristenausbildung, die unter Mitwirkung einer Reihe von Kooperationspartnern vom HAV und der AsJ Hamburg veranstaltet wurden. Aus Sicht der Unterzeichner stellt dabei eine wichtige Weichenstellung für ein zukünftiges Modell der Juristenausbildung die Entscheidung dar, den Bachelor als eigenen berufsqualifizierenden Abschluss ohne staatliche Abschlussprüfung auszugestalten und das Staatsexamen als Aufnahmeprüfung für ein anschließendes Referendariat vorzusehen, wie es schon von Dr. Jeep in seinem auf dem ersten Hamburger Symposium vorgestellten sog. Vier-Stufen-Modell in die Diskussion gebracht worden ist. Lesen ...

Zweites Hamburger Symposium zur Juristenausbildung: Die Umstellung auf Bachelor und Master als Chance begreifen

Eröffnungsplenum
Prof. Dr. Schulmeister, VRiVG Mehmel, Prof. Dr. Huber, Prof. Dr. Scherzberg beim Eröffnungsplenum

Anknüpfend an die erfolgreiche Veranstaltung im Vorjahr fand am 17. November 2007 unter der Trägerschaft von AsJ und HAV wieder das Hamburger Symposium zur Juristenausbildung statt.

Über 130 hochrangige Experten von Hochschulen, Gerichten, Justiz- und Wissenschaftsverwaltungen trafen sich auf Einladung der AsJ Hamburg und des Hamburgischen Anwaltvereins am vergangenen Sonnabend, dem 17.11.2007, zum Zweiten Hamburger Symposium zur Juristenausbildung. Diskutiert wurde über die Ausgestaltung der Juristenausbildung im Rahmen des Bachelor-Master-Systems. Lesen ...

Erstes Hamburger Symposium zur Juristenausbildung spricht sich für grundlegende Reform aus

Unter der Überschrift „Bachelor und Staatsexamen in der deutschen Juristenausbildung – Widerspruch oder Chance?“ fand am 18. November 2006 ein gut besuchtes und erfolgreiches Symposium zur Juristenausbildung in den Räumen der Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes statt – eine Veranstaltung der AsJ Hamburg und des HAV in Zusammenarbeit mit ZEIT-Stiftung, Boston Consulting Group und anderen. Lesen ...

Bachelor- und Masterabschluss statt oder neben dem Staatsexamen?

Ein drei- oder vierjähriges Universitätsstudium? Einheitsjurist oder Spartenausbildung? Diese Fragen werden seit dem Fortschreiten des europäischen Bologna-Prozesses wieder engagiert diskutiert. Ziele der Bologna-Erklärung sind die erleichterte gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse, die weitere Förderung der Mobilität der Studierenden und die Verbesserung der Chancen der Absolventen auf dem (europäischen) Arbeitsmarkt.

Bisher stehen viele deutsche Juristen diesem Prozess mit großer Skepsis gegenüber. Sie fürchten um die Qualität der deutschen Juristenausbildung, sehen die Entwissenschaftlichung der Rechtswissenschaft, auf uns zukommen und warnen davor, dass „Schmalspurjuristen“ den überforderten Arbeitsmarkt überfluten werden.