Juristenausbildung in Deutschland vor großem Umbruch - Hamburger Vorschlag zur Neugestaltung der Juristenausbildung
10.01.2008
Mit dem vorliegenden Vorschlag eines Hamburger Modells zur Neugestaltung der Juristenausbildung wollen die acht Hamburger Unterzeichner, unter ihnen der Vorsitzende des Hamburgischen Anwaltverein Gerd Uecker, der Präsident der Hanseatischen Notarkammer Heiko Zier und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen-Hamburg Friedrich-Joachim Mehmel einen Weg zur Reform aufzeigen. Dabei basiert der Vorschlag u.a. auf den Ergebnissen des Ersten und Zweiten Hamburger Symposiums zur Juristenausbildung, die unter Mitwirkung einer Reihe von Kooperationspartnern vom HAV und der AsJ Hamburg veranstaltet wurden. Aus Sicht der Unterzeichner stellt dabei eine wichtige Weichenstellung für ein zukünftiges Modell der Juristenausbildung die Entscheidung dar, den Bachelor als eigenen berufsqualifizierenden Abschluss ohne staatliche Abschlussprüfung auszugestalten und das Staatsexamen als Aufnahmeprüfung für ein anschließendes Referendariat vorzusehen, wie es schon von Dr. Jeep in seinem auf dem ersten Hamburger Symposium vorgestellten sog. Vier-Säulen-Modell in die Diskussion gebracht worden ist.
Gerd Uecker (HAV) erklärte, dass die Umstellung der Juristenausbildung auf die Bachelor- und Masterstruktur im Rahmen der derzeitigen Neuordnung der deutschen und europäischen Universitätsausbildung nicht aufzuhalten sein werde. Wenn, so Uecker, deutlich über 50% der Studiengänge an deutschen Universitäten bisher schon auf Bachelor und Master umgestellt worden seien und bei einer im europäischen Vergleich viel zu langen juristischen Ausbildung mit mindestens sieben Jahren sowie den fiskalischen Interessen der Länder an einer Senkung der Ausbildungskosten, sei keine Alternative zu einer grundlegenden Reform erkennbar.
Der Vorsitzende der AsJ Friedrich-Joachim Mehmel ergänzte, dass eine Umstellung der Juristenausbildung darüberhinaus die Chance bieten würde, so wirksam den Mängeln der bisherigen Juristenausbildung zu begegnen. So sei auch immer wieder von den Diskussionsteilnehmern des Zweiten Hamburger Symposiums darauf verwiesen worden, so Mehmel weiter, dass es kein Qualitätsbeweis für die bisherige universitäre Juristenausbildung sei, wenn 90% aller Absolventen zur Examensvorbereitung zum Repetitor gingen.
Kernelemente des vorgelegten Vorschlages sind:
- Der 3½- bis 4-jährige Bachelor-Studiengang mit der Möglichkeit je nach Schwerpunktsetzung unterschiedlicher eigenständiger berufsqualifizierender Abschlüsse.
- Der Master kann im Anschluss an den Bachelor gewählt werden als Zugangsvoraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn oder als ein weiterer (ergänzender) berufsqualifizierender Abschluss.
- Für die reglementierten juristischen Berufe ist ein Juristisches Staatsexamen Voraussetzung für die Aufnahme in ein anschließendes Referendariat. Das Staatsexamen kann direkt nach erfolgreichem Abschluss des Bachelors absolviert werden; eine zusätzliche Masterausbildung ist möglich, aber nicht erforderlich.
Das Referendariat besteht aus vier Stationen von je vier Monaten mit Anwesenheitspflicht und 40-Stundenwoche ohne eine eigene Abschlussprüfung und ist Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Anwaltberufs bzw. für ggfs. weitere Auswahlverfahren für Justiz, Notariat und Verwaltung.
- Daneben können sich unterschiedliche unmittelbar berufsqualifizierende "Spartenbachelor" entwickeln, ggfs. auch ohne umfassendes juristisches Basiswissen und von kürzerer Dauer, mit einer spezifischen Arbeitsmarktausrichtung.
"Zusammenfassend lassen sich", so der Vorsitzende der AsJ-Hamburg Friedrich-Joachim Mehmel in Übereinstimmung mit den Unterzeichnern weiter, "folgende Vorteile des Modells benennen:
- Erschließung neuer Berufsfelder - Verkürzung der Ausbildung,
- Beibehaltung des Einheitsjuristen in den reglementierten Berufen,
- ein Staatsexamen statt zwei,
- Staatsexamen als Zulassungsprüfung und damit Wegfall als Abschlussprüfung, Bachelor als eigenständiger Abschluss und damit Freisetzung eines anderen Studierverhalten an der Universität,
- Chance für Wettbewerb der Universitäten,
- Einschränkung der Bedeutung des Repetitors, insbesondere bei ausschließlichem Bachelor-Abschluss
- Besserer Steuerungseffekt für Arbeitsmarkt, damit weniger Anwälte,
- Aufwertung des Referendariats durch Zugangsbeschränkung sowie Inhalte statt Lernen für Prüfung,
- Kostenersparnis durch weniger Referendare und ein kürzeres Referendariat."
Unterzeichner des Hamburger Modell zur Neugestaltung der Juristenausbildung sind: Prof. Dr. Harald Koch (Hochschullehrer), Claudia Leicht (Geschäftsführerin Hamburgischer Anwaltverein - HAV), Friedrich-Joachim Mehmel (Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen - AsJ - Hamburg), Jakob Nicolai (Verwaltungsjurist), Dr. Thorsten Schmidt (Vorsitzender Kommunikationsverein Hamburger Juristen), Bettina Schomburg (Vorstand AsJ-Hamburg), Gerd Uecker (Vorsitzender Hamburgischer Anwaltverein), Heiko Zier (Präsident Hamburgische Notarkammer)




